AGB Tobias Geyer Arbeitsschutz
(Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Bewachungsgewerbe)
1. Allgemeines
Tobias Geyer – Hagnbergstr. 15, 83730 Fischbachau, erbringt für die andere Vertragspartei (nachstehend auch "Kunde" genannt) aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstleistungen des Bewachungsgewerbes (§ 34a GewO). Vertragsinhalt ist die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen. Tobias Geyer ist zur sorgfältigen Erbringung dieser Dienstleistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Tobias Geyer nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Pflichten der Vertragsparteien
(1) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse jeder Art, auf Angaben über die geschützte Person oder das bewachte Objekt, sowie auf die Art und Weise der Bewachung. Der Kunde erklärt sich mit einer Speicherung und Nutzung seiner persönlichen und geschäftlichen Daten einverstanden.
(2) Der Kunde überträgt Tobias Geyer bei Personen- und Objektschutzmaßnahmen in eigenen Wohn- und Geschäftsräumen für die Dauer des Einsatzes das Hausrecht. Der Kunde stellt die für die Bewachung notwendigen Schlüssel bereit. Er gewährt Tobias Geyer Einsicht in alle Lage- und Raumpläne und weist auf örtliche Besonderheiten hin.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistung von Tobias Geyer weder für sich selbst noch für Andere für ungesetzliche Zwecke oder solche, die der Sitten- und Wertordnung zuwiderlaufen, zu nutzen.
(2) Angebote der Argus Services GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.
(4) Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie von Tobias Geyer schriftlich und mit dem Vermerk "verbindlich" abgegeben werden. Die Vereinbarung einer Kostenbegrenzung bedarf der Schriftform.
3. Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Zur Deckung von Spesen und Aufwand Tobias Geyer berechtigt angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei einer vertraglichen Vergütung nach Zeitabschnitten kann Tobias Geyer einen pauschalen Vorschuss in Höhe der Vergütung für einen Zeitabschnitt verlangen.
(2) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug auf das Konto von Tobias Geyer zu entrichten. Der Kunde hat Tobias Geyerunverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- und Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und - im Falle des Abbuchungsverfahrens - seiner Bankverbindung schriftlich mitzuteilen.
(3) Befindet sich der Kunde in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen, vollständigen Zahlung Eigentum der Argus Services GmbH.
4. Haftung und Freizeichnung
(1) Die vertragliche und gesetzliche Haftung von Tobias Geyer richtet sich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Zufalls- oder Gefährdungshaftung bleiben unberührt.
(2) Die Haftung erlischt, wenn der Schadenseintritt nicht innerhalb von zwei Monaten nach seiner Entstehung schriftlich angezeigt wird. War der Kunde ohne sein Verschulden gehindert den Schaden fristgemäß anzuzeigen, kann er zur Wahrung seiner Ansprüche die Mitteilung innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses nachholen.
5. Sonstige Bedingungen/Gerichtsstand
(1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Tobias Geyer ist berechtigt, die ihr übertragenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
(2) Sofern der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten die Zuständigkeit des Gerichts vereinbart, das für den Hauptsitz von Tobias Geye (vgl. Ziffer 1.) zuständig ist.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Tobias Geyer und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Geltung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich einer Änderung durch Tobias Geyer bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus dem Kundenverhältnis. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn sie dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Jegliche Änderungsmitteilung gilt mit dem dritten Tag der Aufgabe zur Post als zugegangen.
(2) Sofern Tobias Geyer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert, kann der Kunde hiergegen innerhalb von einem Monat nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Verlängert sich nach deren Ablauf das Vertragsverhältnis, werden automatisch die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.